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NIV Prüfungen

Elektrische Installationen müssen bei jeder Handänderung, nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle, kontrolliert werden.

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2002 die neue Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) in Kraft gesetzt. Diese stützt sich auf das Elektrizitätsgesetz (EleGe) ab. Mit dieser Verordnung will der Bundesrat die Verantwortungen klar regeln und die Sicherheit von Personen und Sachen erhöhen. Die neue Verordnung überträgt die Verantwortung für die Sicherheit und den Unterhalt der elektrischen Installationen dem Eigentümer. Dieser muss der Netzbetreiberin oder dem eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) den gefahrenlosen Zustand der Elektroanlagen mit einem Sicherheitsnachweis bescheinigen. Für den Eigentümer bedeutet dies: Er muss auf Verlangen des Netzbetreibers oder des Eidg. Starkstrominspektorats den Sicherheitsnachweis erbringen.

Wann muss dieser Sicherheitsnachweis erbracht werden?

Neue oder geänderte elektrische Installationen müssen bei der Erstellung und der internen Schlusskontrolle durch den Elektroinstallateur und später in regelmässigen Abständen (Kontrollperioden) durch ein unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden.

Braucht es bei einer Handänderung einen Sicherheitsnachweis?

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.

Muss der Eigentümer die technischen Unterlagen aufbewahren?

Die technischen Unterlagen der Installationen (z.B. Installations- und Prinzipschemas, Installationspläne, Betriebsanleitungen, etc.) sind während ihrer ganzen Lebensdauer aufzubewahren. Diese werden bei der Erstellung von Anlagen durch den Elektro-Installateur oder -Planer erstellt und dem Eigentümer ausgehändigt.

Muss der Mieter Mängel melden?

Ja, unbedingt! Der Mieter oder Betreiber einer elektrischen Anlage ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter zu melden und deren Behebung zu veranlassen.

Was ist eine Kontrollperiode?

Je nach Gefährdungspotenzial der elektrischen Installationen werden zwei Kategorien definiert. Die erste Kategorie umfasst alle normalen elektrischen Installationen; die zweite alle speziellen. Für beide Kategorien sind Kontrollperioden in der Niederspannungs-Installationsverordnung festgelegt. Es gibt ein-, fünf-, zehn- und zwanzigjährige Kontrollperioden.

Wer ist der Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist das Elektrizitätswerk, welches dem Eigentümer die Stromrechnung schickt. 

Welche Aufgaben hat der Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber fordert die verantwortlichen Eigentümer mindestens sechs Monate vor Ablauf der entsprechenden Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. Er überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die periodischen Kontrollen. Ausgenommen sind Spezialinstallationen.

Was sind Spezialinstallationen?

Für speziell gefährliche elektrische Installationen fordert das Eidg. Starkstrominspektorat die Eigentümer schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. Als Spezialinstallationen gelten z.B. Eigenerzeugungsanlagen, Militäranlagen, Tankanlagen, Explosions-Schutzzonen, Nationalstrassen, Bahn- oder Transportunternehmungen, Zivilschutzbauten, Hochspannungsanlagen, etc. (gemäss Anhang NIV).

Was muss der Eigentümer tun, wenn er Neu-Installationen im Wohnungsbereich übernimmt?

Übernimmt der Eigentümer eine Installation im Bereich Wohnungsbau vom Elektro-Installateur mit einer Kontrollperiode von zwanzig Jahren, so muss er den vom Installateur ausgestellten Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin einreichen.

Was muss der Eigentümer tun, wenn er Neu-Installationen im Gewerbe (oder ähnlich) übernimmt?

Übernimmt der Eigentümer eine Installation im Bereich Gewerbe, Industrie, Schulen, Warenhäuser, Hotels, Kirchen, Landwirtschaft, öffentliche Gebäude, etc. mit einer Kontrollperiode von weniger als zwanzig Jahren, so muss er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen und den Sicherheitsnachweis dem Netzbetreiber einreichen (für Spezialinstallationen dem eidg. Starkstrominspektorat beim SEV in Fehraltorf).

Was ist ein unabhängiges Kontrollorgan der NIV?

Die unabhängigen Kontrollorgane der NIV brauchen für die Ausübung der Kontrolle eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats. Zudem müssen sie erstens eine rechtlich und finanziell unabhängige Organisationseinheit (Firma) bilden, zweitens über einen kalibrierten Messgerätepark verfügen und sich drittens über die bisherige Aus- und Weiterbildung ausweisen. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.

Wie muss der Eigentümer vorgehen?

Sie übergeben uns die von der Netzbetreiberin erhaltene Aufforderung zur Erbringung des Sicherheitsnachweises, resp. der Abnahmekontrolle einer neuen Installation oder einer Handänderung.


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